Allgemeine Geschäftsbedingungen
Diese Allgemeine Geschäftsbedingungen gilt für die mietweise Überlassung von allen Räumlichkeiten, Inventar, Flächen und Tennisplatz von Tennishütte Huber GbR. zur Beherbergung und Veranstaltungen.
Die Untervermietung oder Weitervermietung der überlassenen Räumlichkeiten und Flächen zu anderen als Beherbergungszwecken, öffentliche Einladung und sonstigen Veranstaltungen bedürfen der vorherigen schriftlichen Zustimmung von Tennishütte Huber GbR. und ist nicht erlaubt. Wir behalten uns in diesem Fall das Recht vor, den Vertrag sofort zu widerrufen bzw. den Aufenthalt sofort zu beenden, der Mieter/Gast hat in diesem Fall kein Anspruch auf Schadenersatz.
Allgemeine Geschäftsbedingungen des Mieters/Gastes finden nur Anwendung, wenn dies vorher ausdrücklich schriftlich vereinbart wurde.
1. Vertragsschluss, Verjährung, Buchung
Der Vertrag kommt wie folgt zustande: Der Mieter erhält nach der Reservierungsanfrage eine schriftliche Buchungsbestätigung erst durch die Anzahlung der 70 € des Mieters wird die Buchung rechtskräftig und wirksam.
Vertragspartner sind Tennishütte Huber GbR. Und der Mieter. Er haftet gegenüber Tennishütte Huber GbR. als Gesamtschuldner.
Alle Ansprüche gegen Tennishütte Huber GbR. Verjähren grundsätzlich in einem Jahr ab dem gesetzlichen Verjährungsbeginn. Schadenersatzansprüche verjähren kenntnisunabhängig in fünf Jahren.
Die Hütte wird nicht an Minderjährige vermietet.
Bei irreführenden oder falschen Angaben bei der Buchung behalten wir Tennishütte Huber GbR. uns das Recht vor, die Buchung jederzeit und sofort zu widerrufen. Der Mieter/Gast hat in diesem Fall keinerlei Anspruch auf Schadenersatz.
Junggesellenabschiede müssen im Vorfeld der Buchungsanfrage Tennishütte Huber GbR. darüber in Kenntnis setzen und sich klar zu erkennen geben, sollte dies nicht gemacht werden Behalten wir Tennishütte Huber GbR. uns das Recht vor, den Vertrag zu widerrufen. Der Mieter/Gast hat in diesem Fall keinerlei Recht und Anspruch auf Schadensersatz.
Der Mieter/Gast akzeptiert mit Anzahlung der 70 € diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen und die Verhaltens Regeln für die Benutzung der Tennisplätze. Der Mieter ist verpflichtet, seine Gäste, Mitreisenden Personen über diese Regeln zu informieren. Der Mieter ist für die Einhaltung verantwortlich. Der Mieter haftet für alle Schäden an Inventar, Anlage, Gebäude und Tennisplätzen als Gesamtschuldner gegenüber Tennishütte Huber GbR. bei nicht einhalten der Verhaltens Regeln für die Benutzung der Tennisplätze und AGB,s.
2. Leistung, Preise, Zahlung
Tennishütte Huber GbR. ist verpflichtet, die vom Mieter gebuchte Hütte bereit zu halten.
Der Mieter/Gast ist verpflichtet, die für die Hüttenüberlassung verzehrten Getränke, Benutzung des Tennisplatzes usw. vereinbarten und geltenden Preise von Tennishütte Huber GbR. zu bezahlen.
Rechnungen von Tennishütte Huber GbR. ohne Fälligkeitsdatum sind binnen 10 Tage ab Zugang der Rechnung ohne Abzug zu bezahlen. Bei Zahlungsverzug ist Tennishütte Huber GbR. berechtigt, die jeweils geltenden gesetzlichen Verzugszinsen in Höhe von derzeit 8 % zu verlangen.
Die Kurtaxe beträgt 1,90 € pro Person und Nacht.
Vom 1 Mai bis 1 August beträgt die Miete am Wochenende 290,00 €, wenn nur eine Übernachtung gebucht wird.
Tennishütte Huber GbR. ist berechtigt, bei Vertragsschluss vom Mieter eine angemessene Vorauszahlung oder Sicherheitsleistung in Form einer Anzahlung oder Ähnlichem zu verlangen.
Bei JGA, s Behalten wir Tennishütte Huber GbR. uns das Recht vor, im Vorfeld eine Vorauszahlung oder Sicherheitsleistung von 300 € bis 500 € in Bar oder Vorkasse zu verlangen.
3. Rücktritt des Kunden vom Vertrag
Bei Buchung der Hütte wird eine Anzahlung von 70 € fällig, die bei Absage/Stornierung der Hütte Einbehalten wird.
Bei Stornierung/Absage der Buchung 15 bis 25 Tage vor Anreise Datum werden 60 % der Restmiete berechnet.
Bei kurzfristiger Stornierung/Absage 1 Tag bis 14 Tage vor Anreise Datum wird 100 % der Gesamtmiete berechnet.
4. Rücktritt von Tennishütte Huber GbR vom Vertrag
Tennishütte Huber GbR. ist berechtigt, aus sachlich gerechtfertigtem Grund vom Vertrag zurückzutreten, beispielsweise falls höhere Gewalt oder andere nicht zu vertretende Umstände die Erfüllung des Vertrags unmöglich macht. Im Vorfeld Geleistete Zahlungen werden dann erstattet.
Sollte Tennishütte Huber GbR. begründeten Anlass zur Annahme haben, das die Vermietung/Veranstaltung, den reibungslosen Geschäftsbetrieb, die Sicherheit oder das Ansehen von Tennishütte Huber GbR. in der Öffentlichkeit gefährdet, behalten wir uns jederzeit das Recht vor, vom Vertrag zurückzutreten. Der Gast/Mieter hat in diesem Fall kein Anspruch auf Schadenersatz.
Bei berechtigtem Rücktritt von Tennishütte Huber GbR. entsteht kein Anspruch des Mieters/Gastes auf Schadenersatz.
5. Besondere Hinweise
Der Mieter/Gast darf Getränke nicht mitbringen, diese sind in der Hütte und Müssen von uns bezogen werden.
Der Verzehr von mitgebrachten Getränken ist auf der gesamten Anlage nicht gestattet. Bei Nichtbeachtung ist Tennishütte Huber GbR. berechtigt, dem Mieter/Gast eine angemessene Getränkepauschale in Rechnung zu stellen. Die Höhe der Getränkepauschale berechnet sich nach dem Wert der vom Mieter/Gast auf der Anlage verzehrten Getränke.
In den Schlafräumen und der Hütte gilt ein absolutes Rauchverbot.
Die Hütte ist besenrein zu verlassen, Verschmutzungen der Hütte, die eine größere Endreinigung in Anspruch nehmen, werden nach Aufwand abgerechnet.
Sollten sie Tiere (Hunde Katzen usw.) zur Beherbergung in unsere Hütte mitbringen wollen, weisen wir sie ausdrücklich darauf hin, dass dies nur nach Rücksprache mit uns erlaubt ist. Als Unkostenbeitrag erheben wir 15 € pro Tier am Tag. Außerdem haftet der Besitzer/Mieter für alle Schäden und Verunreinigungen, die das Tier verursacht, entsteht ein erheblicher Mehraufwand, bei der Endreinigung wird dieser separat und nach Aufwand abgerechnet.
Die Hütte darf nicht mit Tennisschuhen betreten werden. Bei nicht beachten wird eine Reinigungspauschale von 50 € berechnet. Sollte ein erheblicher Mehraufwand bei der Endreinigung entstehen, wird dieser separat und nach Aufwand abgerechnet.
Der Holzkohlegrill ist nach Benutzung wieder zum Reinigen, entsprechende Reinigungsmittel und Materialien dafür sind vorhanden und zum Benutzen. Bei nicht Beachten Berechnen wir eine Reinigungsgebühr von 25 €.
Das 30 Liter Fassbier ist vom Mieter/Gast zum Preis von 115,00 € voll zu Bezahlen sobald es angestochen wurde oder der Mieter/Gast davon getrunken hat.
Ob Beim 30 Liter Bierfass nach Liter abgerechnet werden kann zum Preis von 4,20 € der Liter hängt davon ab ob wir Tennishütte Huber GbR. es aus Hygienischen Gründen weiter Verwenden können, dies wird am Abreisetag durch uns Tennishütte Huber GbR. entschieden. Die Entscheidung ob nach Liter abgerechnet werden kann liegt ganz allein bei uns Tennishütte Huber GbR. der Gast /Mieter hat bei dieser Entscheidung keinerlei Mitspracherecht bzw. Anspruch darauf.
Sollte Das 30 Liter Bierfass nach ganzen Liter abgerechnet werden, wird dies am Ende des Aufenthalts gewogen und somit die Restmenge bestimmt.
Um Beschädigungen der Hütte/Anlage vorzubeugen, ist die Anbringung von Dekorationsmaterial, das Einbringen von technischen Anlagen (Musikanlagen) oder sonstigen Gegenständen mit Tennishütte Huber GbR. im Vorfeld abzustimmen. Der Mieter/Gast übernimmt die Gewähr und Haftung, dass es den feuerpolizeilichen Anforderungen entspricht, im Zweifelsfall kann Tennishütte Huber GbR. die Vorlage einer Bestätigung des zuständigen Brandschutzes verlangen.
Das Parken von Kraftfahrzeugen auf der Terrasse (Gepflasterter Bereich) und vor der Eingangstür zum Tennisplatz ist Verboten und nicht erlaubt, wir weisen sie ausdrücklich darauf hin, dass wir Tennishütte Huber GbR. keine Haftung für Schäden Übernehmen des Weiteren werden Schäden am Untergrund separat und nach Aufwand der Instandsetzung abgerechnet.
Des Weiteren besteht die Möglichkeit, eine Feuerschale für ihren Aufenthalt zu mieten diese muss im Vorfeld der Anreise reserviert werden. Für die Benutzung und das vorhandene Holz Berechnen wir einen Unkostenbeitrag von 40 €.
Die Küche ist so zum Hinterlassen, wie sie am Anreisetag übernommen wurde, des Weiteren sind Küche, Geräte, Geschirr, Herd und Backofen nach Gebrauch wieder zu reinigen entsprechende Reinigungsmittel und Materialien dafür sind vorhanden und zum Benutzen. Sollte ein erheblicher Mehraufwand bei der Endreinigung der Küche entstehen, wird dieser separat und nach Aufwand abgerechnet.
Der Mieter/Gast darf die Gasheizungen nicht ohne Unterweisung von Tennishütte Huber GbR bedienen, die Unterweisung wird schriftlich dokumentiert nach § 4 der Unfallverhütungsvorschrift Grundsätze der Prävention (DGVU Vorschrift 1). Der Mieter/Gast bestätigt mit seiner Unterschrift das er an der Unterweisung teilgenommen hat und den Inhalt verstanden hat.
Die Gasheizungen dürfen nicht zum Trocknen von Kleidung benutzt werden oder mit Gepäck und anderen Gegenständen zugestellt werden (Brandgefahr/Lebensgefahr), es dürfen keine Speisen und Getränke darauf abgestellt werden. Es ist verboten sich auf die Gasheizungen zu sitzen (Brand und Explosionsgefahr):
6. Tennisplatz
Die Tennissaison beginnt am 1 Mai und endet am 1 September.
Die Tennisplätze dürfen nur mit korrekten Tennisschuhen und Kleidung Betreten werden wichtig ist hier, dass die Schuhe mit Innen liegendem Profil ausgestattet sind.
Bei nasser Witterung bzw. starkem Regen ist der Tennisplatz gesperrt und darf nicht betreten werden.
Die Hütte darf nicht mit Tennisschuhen betreten werden, bei nicht beachten wird der Mehraufwand bei der Endreinigung separat nach Aufwand abgerechnet.
Auf den Plätzen darf nur Tennis gespielt werden, es ist ausdrücklich untersagt und verboten, andere Sportarten darauf zu Spielen bzw. die Plätze in irgendwelcher Form auch immer für andere Zwecke zu nutzen.
Bevor der Tennisplatz Betreten wird, ist die Tennisplatzverordnung und Verhaltens Regeln zur Benutzung der Tennisplätze zu lesen und einzuhalten. Schäden an den Plätzen durch nicht Einhaltung der Regeln werden separat nach Aufwand der Instandsetzung abgerechnet.
Bei heißer Witterung sind die Plätze ausreichend zum Beregnen mit Wasser, es darf nicht auf ausgetrockneten Plätzen gespielt werden.
Die Plätze müssen freigegeben und spielfähig sein, sollte es nicht klar sein, ob die Plätze freigegeben sind, muss im Vorfeld vor betreten der Plätze die Freigabe eingeholt werden.
Auf den Tennisplätzen sind Tiere Verboten.
Auf den Tennisplätzen sind keine Zuschauer oder sonstigen Personen erlaubt. Es ist auch nicht erlaubt, zusätzliche Bänke, Tische, Stühle oder sonstige Gegenstände auf den Platz zu stellen.
Sollte der Mieter/Gast die Tennisplätze vor dem 1 Mai buchen, besteht kein Anspruch auf Schadensersatz, wenn wir Tennishütte Huber GbR. diese witterungsbedingt nicht instandgesetzt bekommen.
7. Haftung des Mieters/Gastes für Schäden
Der Mieter haftet für alle Schäden, die er an Gebäude, Tennisplatz, Inventar, Anlage und technischen Anlagen verursacht.
Bei nicht sachgemäßer Benutzung des Tennisplatzes und daraus entstandenen Schäden wird eine Instandsetzung bzw. Aufwandsentschädigung in Höhe von 150 € fällig, was darüber hinaus geht, wird nach Aufwand der Instandsetzung berechnet.
Der Mieter/Gast darf die Gasheizungen nicht ohne Unterweisung von Tennishütte Huber GbR bedienen er haftet für alle Schäden, die an Gebäude, Tennisplätzen, Inventar, Anlage, technischen Anlagen so wie für Körper und Personenschäden. Der Mieter/Gast hat in diesem Fall kein Anspruch auf Schadenersatz und befreit Tennishütte Huber GbR von rechtlicher Haftung.
Tennishütte Huber GbR haftet bei Benutzung der Tennisplätze durch den Mieter/Gast nicht für Körper und Personenschäden, die Benutzung erfolgt auf eigene Gefahr, es besteht auch kein Anspruch auf Schadenersatz und befreit Tennishütte Huber GbR von rechtlicher Haftung.
8. Haftung von Tennishütte Huber GbR.
Für Diebstahl einfach oder Einbruch übernehmen wir keine Haftung.
Tennishütte Huber GbR. haftet nicht für mitgebrachte Sachen des Mieters/Gastes, das gilt auch ausdrücklich für Wertgegenstände, die der Gast/Mieter im Gebäude und Räumen verwahrt und hinterlässt.
Tennishütte Huber GbR. haftet nicht für die Kraftfahrzeuge des Mieters/Gastes, die auf dem Parkplatz vor der Hütte (Geschotterter Bereich) Abgestellt werden, des Weiteren kommt auch kein Verwahrungsvertrag zustande. Bei Abhandenkommen oder Beschädigung auf dem Grundstück abgestellter oder rangierter Kraftfahrzeuge und deren Inhalt haftet Tennishütte Huber GbR. auch nicht
Bei jedem Schaden während des Aufenthalts für den Tennishütte Huber GbR. haftbar gemacht werden soll, muss unverzüglich und sofort Tennishütte Huber GbR. mitgeteilt werden noch während des Aufenthalts. Der Schaden ist dann während des Aufenthalts in Schriftform zu dokumentieren durch einen Schadensbericht mit Unterschrift von Tennishütte Huber GbR. mit Fotos. Schadenersatz Ansprüche des Mieters/Gastes, die nach dem Aufenthalt ohne Dokumentation eingehen, verlieren ihre Schadenersatzansprüche und stellt Tennishütte Huber GbR. von jedem Schadenersatzanspruch und Haftung frei.
Tennishütte Huber GbR haftet nicht für Körper und Personenschäden des Mieters/Gastes
9. Schlussbestimmungen
Die Berichtigung von Irrtümern sowie von Druck und Rechenfehlern bleibt vorbehalten.
Änderungen oder Ergänzungen dieser allgemeinen Geschäftsbedingungen bedürfen der Schriftform. Einseitige Änderungen oder Ergänzungen durch den Mieter/Gast sind unwirksam.
Es gilt deutsches Recht.
Stand 1.1.2024
Verhaltens Regeln für die Benutzung der Tennisplätze
Auf sorgfältig hergerichteten Tennisplätzen zu spielen, ist für jeden Tennisspieler ein Vergnügen. Deshalb müssen folgende Regeln beachtet und umgesetzt werden, damit die Plätze über die ganze Saison in einem guten Zustand bleiben.
Regel 1 Immer die richtigen Tennisschuhen
Die Plätze dürfen nur mit korrekten Tennisschuhen und Kleidung Betreten werden. Wichtig ist hier, dass die Schuhe mit innen liegendem Profil ausgestattet sind.
Regel 2 Nie zu trockene Plätze bespielen
Bei trockenem Boden muss der Platz vor Spielbeginn Ganzflächig bis zum Zaun beregnet werden. Wichtig ist hier, je nach Temperatur zu Beginn, nach einem Match und ggf. in der Satzpause wässern.
Regel 3 Die Plätze müssen freigegeben und spielfähig sein
Sollte es nicht klar sein, ob die Plätze freigegeben sind, muss im Vorfeld vor betreten der Plätze die Freigabe eingeholt werden.
Regel 4 Löcher immer sofort schließen
Beim Spielen kommt es immer wieder vor, dass löcher und Unebenheiten entstehen, wenn möglich, tretet diese vorsichtig wieder zu. Würde Mann mit dem Schleppnetzabziehen, ohne die Löcher zuzutreten, währe das Material verteilt, aber das Loch immer noch vorhanden.
Regel 5 Richtig Abziehen
Der Platz muss so wie im Bild gekehrt werden, hierdurch wird eine gleichmäßige Verteilung des Materials gewährleistet und eine Muldenbildung im Grundlinienbereich verhindert. Wichtig ist, hier sollten sich im Schleppnetz Äste, Laub oder andere Fremdkörper befinden, bringt es nichts, diese über den ganzen Platz zu ziehen. Die Fremdkörper, die sich unter dem Schleppnetz befinden, müsst ihr entfernen. Denn nur wenn das Schleppnetz komplett aufliegt, bekommt man eine glatte, saubere Platzoberfläche. Rennen mit dem Schleppnetz ist Verboten.
Regel 6 Zu Nass ist zu Nass
Das Spielen auf zu nassen Plätzen richtet großen schaden an. Wann ein Platz zu Nass ist, könnt ihr schnell und einfach selbst feststellen. Der Platz ist zu nass, wenn sich Pfützen auf dem Platz gebildet haben oder wenn sich Fußabdrücke beim gehen im Untergrund hinterlassen werden, auch wenn dies nur stellenweise der Fall ist.
Regel 7 Ordnung muss sein
Sorgt letztlich auch für Ordnung. Die Schleppnetze und Linienbesen gehören wieder an ihren Platz. Nehmt Getränkeflaschen usw. wieder mit. Müll ist in die dafür vorgesehenen Behälter zu werfen. Ansonsten gilt auch hier die einfache Regel, die Plätze solltet ihr so verlassen, wie ihr sie selbst gerne betreten möchtet.
Stand 1.1.2024